July 05
Stipendium für ausländische Studenten in Deutschland
Es gibt auch die Möglichkeit, ein Stipdendium (scholarship) für ausländische Studenten in Deutschland zu bekommen.
Eine Möglichkeit bietet die Rosa-Luxemburg-Stiftung aus Berlin.

Hier ein Auszug der wichtigen Informationen:
Informationen für ausländische Studierende
Die Rosa Luxemburg Stiftung vergibt mit Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) in geringem Umfang Stipendien an AusländerInnen, die zum Studium nach Deutschland kommen und nach ihrer Ausbildung in ihr Heimatland zurückgehen.
Fördervoraussetzungen für ausländische Studierende (alle Voraussetzungen müssen erfüllt sein):
- Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland
- abgeschlossenes BA-Studium bzw. abgeschlossenes Grundstudium (eine Förderung im Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengang ist erst im Hauptstudium möglich, BA-Studiengänge werden nicht gefördert)
- sehr gute Studienleistungen
- gesellschaftliches Engagement im Sinne der Rosa Luxemburg Stiftung
- sehr gute Deutschkenntnisse (Nachweis des Spracherwerbs)
– wir fördern keine Deutsch-Sprachkurse!
Eine ausschließliche Studienabschlussförderung ist nicht möglich.
Ein (berufsbegleitendes) Teilzeitstudium kann nicht gefördert werden.
Die Dauer der Förderung richtet sich nach der Regelstudienzeit.
Das monatliche Grundstipendium beträgt 615,- €, die pauschalierte Nebenleistung 20,- €. Dazu kann ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von maximal 50,- € gezahlt werden. Eigene Einkünfte, die über einen Betrag von monatlich 400,- € hinausgehen, oder Stipendien aus anderen öffentlichen Mitteln werden mit dem Stipendium der RLS verrechnet.
Auslandsaufenthalte im Heimat- oder in Drittländern können nicht gefördert werden.
Das Stipendium wird zunächst für ein Semester bewilligt, bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen kann es bis zum Abschluss der Förderhöchstdauer (Regelstudienzeit plus mögliche Verlängerungen) vergeben.
Bewerbungstermine:
30. November für Förderbeginn 01. April des darauf folgenden Jahres
31. Mai für Förderbeginn 01. Oktober desselben Jahres
Es gilt das Datum des Poststempels.
Eine Doppelförderung mit anderen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen; unterschiedliche Stipendien werden miteinander verrechnet.
Unterlagen und Formulare:
FAQ Studierende AA
Bewerbungsunterlagen Studierende-AA
Bewerbungsbogen Studierende-AA
Viel Erfolg!